Grundsätzlich hat der Rechtsanwalt Anspruch auf Sichtung und auch gegebenenfalls Prüfung aller Beweise, die der Ordnungsbehörde oder Strafverfolgungsbehörde und später dem Gericht zur Verfügung stehen würden.
Dazu gehört bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten nicht nur eine Unfallskizze, sondern Ampelschaltpläne, Fotodokumentationen, Schulungsscheine und Eichscheine und dergleichen. Der Beschuldigte oder Betroffene muss nämlich genau wissen, mit welchen Beweisen er der ihm vorgeworfenen Tag überführt werden soll. Deshalb muss oftmals auch umfassende Akteneinsicht, auch in die Beiakten, beantragt werden, so dass alle Unterlagen, die nicht üblicherweise mitgesandt werden, ausdrücklich abgefordert werden. Etwaige Verspätungen können dann bei nicht umfassender Akteneinsicht auch hiernach durch das Gericht nicht kritisiert werden. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zu beauftragen.
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