Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP – Abgeltungssteuer
Die Anlage KAP für Kapitalerträge muss mit der Steuererklärung abgegeben werden, wenn die Abgeltungssteuer an der Quelle (bei der Bank oder Sparkasse) nicht erhoben beziehungsweise einbehalten werden konnte, § 32d Abs.3 …