Entfernungspauschale: Gemeinsam fährt und spart es sich besser – Fahrgemeinschaften bilden

Gemeinsam übers Land – gemeinsam gespart! In einer Fahrgemeinschaft ist es nicht nur angenehmer zu fahren, vielmehr erhält jeder Teilnehmer die Entfernungspauschale vom Finanzamt anerkannt.

Hinweis: Für die Mitfahrer ist zu berücksichtigen, dass ist die Entfernungspauschale auf insgesamt 4.500 Euro begrenzt ist. Zusätzlich werden jedoch die Fahrten an den Tagen berücksichtigt, an denen Sie selber als Fahrer der Fahrgemeinschaft gefahren sind.

Tipp: Wenn Sie mit einer anderen oder mehreren Personen eine Fahrgemeinschaft gebildet haben und Sie sich beim Fahren abwechseln, kann also jeder die Entfernungspauschale voll ansetzen.

Beispiel: Daraus ergibt sich bei einer Entfernung von 150 Kilometern zur Arbeit und einer Fahrgemeinschaft, die aus zwei Personen besteht folgende Berechnung:

Jeder fährt an 115 Tagen selbst und wird an 115 Tage mitgenommen. Das entspricht insgesamt 230 Arbeitstage; mehr Arbeitstage wird das Finanzamt nur in begründeten Fällen akzeptieren.

  1. Entfernungspauschale für Tage an den Sie selbst gefahren sind
    (150 km – 20 km) x 0,30 Euro x 115 = 4.485 Euro
  2. Entfernungspauschale für Tage an denen Sie als Beifahrer mitgenommen wurden
    (150 km – 20 km) x 0,30 Euro x 115 = 4.485 Euro

Ergebnis: Für die Tage, an denen Sie von Ihrem Arbeitskollegen mitgenommen worden sich, wird die Entfernungspauschale auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro gedeckelt. Da diese Beschränkung im vorgenannten Beispiel jedoch nicht greift, ergibt sich eine Entfernungspauschale von insgesamt 8.970 Euro.

Hinweis: Wenn Sie bei Ihrem Kollegen lediglich mitgefahren sind, würde Ihnen nur die gekürzte Pauschale bis maximal 4.500 Euro zustehen. In der Beispielkonstellation (siehe oben), dass jeder mal Fahrer und mal Mitfahrer ist, fallen lediglich die mitgefahrenen Fahrten (also die Fahrten unter 2.) unter den gedeckelten Höchstbetrag.

Fragen zum Thema Entfernungspauschale  beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).

Weitere Tipps und Tricks zu Fahrtkosten und anderen Werbungskosten, Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer finden Sie in den aktuellen Beiträgen.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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