Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann Eltern in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften leider nicht gewährt werden.

Tipp: Ist Ihr Kind jedoch zusätzlich oder sogar ausschließlich bei einem alleinstehenden Großelternteil gemeldet, haben Sie die Möglichkeit, den Auszahlungsanspruch des Kindergeldes auf diesen Großelternteil zu übertragen. Denn an den Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes und die Meldung im Haushalt des Berechtigten knüpft das Gesetz das Recht auf Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende.

Wichtig: In dieser Konstellation ist es jedoch notwendig, dass Sie den Kinderfreibetrag auf den Großelternteil übertragen, der den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten soll.

Doch Achtung: Es ist zu beachten, dass bei Übertragung des Kinderfreibetrages unter Umständen weiterreichende Konsequenzen entstehen, da für die Gewährung sämtlicher kinderbezogener Vergünstigungen der Kinderfreibetrag eine wesentliche Voraussetzung bildet.

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Weitere Tipps und Tricks zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, zur Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer finden Sie in den aktuellen Beiträgen.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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