Entnahmen aus dem Anlagevermögen planen

Um den Gewinn Ihrer Firma steuerlich zu optimieren, haben Sie die Möglichkeit Sachentnahmen (also in erster Linie Anlagevermögen) aus Ihrem Betriebsvermögen vorzuverlegen oder zu einem späteren Zeitpunkt zu tätigen.

Entnehmen Sie aus Ihrem Unternehmen Anlagegüter, wie z.B. Ihren „Firmenwagen“, Büromöbel, EDV dann wird diese Entnahme steuerlich wie ein Ertrag behandelt und erhöht aufgrund dessen Ihren Gewinn.

Tipp: Planen Sie genau, wann für Sie der steuerlich günstigste Zeitpunkt für eine Entnahme von Anlagevermögen  ist. Wenn Sie außerdem noch umsatzsteuerpflichtig sind, unterliegt die Entnahme zusätzlich der Umsatzsteuer. Entnehmen Sie beispielsweise Ihren „Firmenwagen“ aus dem Betriebsvermögen Ihrer Firma, der von einem Gutachter mit einem Nettowert von 10.000,00 Euro bewertet wurde, fallen zum Zeitpunkt der Entnahme noch zusätzlich 1.900,00 Euro  an Umsatzsteuer an.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!