Erfolgreiche Strafverteidigung vor dem Landgericht Detmold: Umzugsunternehmer aus Lippe trotz Haftstrafe auf freiem Fuß

Das Landgericht Detmold hat am 18.9.2025 ein viel beachtetes Urteil gegen einen 35-jährigen Umzugsunternehmer aus dem Kreis Lippe gefällt. Trotz einer verhängten Haftstrafe von dreieinhalb Jahren musste der Angeklagte die Justizvollzugsanstalt nicht erneut betreten. Möglich wurde dieses außergewöhnliche Ergebnis durch eine konsequent geführte und strategisch präzise Strafverteidigung von Rechtsanwalt sowie Strafverteidiger Dr. Arconada aus Hannover.

Ausgangssituation: Betrugsvorwürfe und Flucht nach Armenien

Dem Unternehmer wurde im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit vorgeworfen, Das Finanzamt sowie die Sozialversicherung getäuscht und hierdurch Vermögensschäden verursacht zu haben. Noch vor der geplanten Verhandlung entzog er sich dem Zugriff der deutschen Justiz und reiste nach Armenien aus. Dort wurde er festgenommen und musste eine mehrmonatige Untersuchungshaft unter deutlich erschwerten Bedingungen verbüßen.

Die zentrale Verteidigungsstrategie: Anrechnung ausländischer Haft

Im Prozess stand schnell die Frage im Vordergrund, in welchem Umfang die bereits in Armenien erlittene Haftzeit auf eine mögliche Strafe in Deutschland anzurechnen ist. Während die Staatsanwaltschaft zunächst von einer schlichten Anrechnung ausging, konnte die Verteidigung darlegen, dass die dortigen Haftbedingungen erheblich härter waren als in einer deutschen Justizvollzugsanstalt.

Das Gericht folgte dieser Argumentation und entschied, die in Armenien verbüßte Haft im Verhältnis 2:1 auf die Strafe anzurechnen. Diese juristische Weichenstellung war ausschlaggebend dafür, dass unser Mandant einen Großteil der Strafe bereits „abgesessen“ hatte, bevor das Urteil überhaupt verkündet wurde.

Das Urteil: Strafe ohne erneute Inhaftierung

Zwar sprach das Landgericht eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten aus. Aufgrund der doppelten Anrechnung der armenischen Haftzeit war jedoch der verbleibende Strafrest so gering, dass der Angeklagte nach der Urteilsverkündung auf freiem Fuß bleiben konnte.

Dieses Ergebnis ist aus verteidigungsrechtlicher Sicht von großer Bedeutung. Es zeigt, dass auch in Verfahren mit schwerwiegenden Vorwürfen und komplizierten internationalen Bezügen durch eine präzise juristische Argumentation erhebliche Strafmilderungen möglich sind.

Bedeutung für die Strafverteidigung

Der Fall verdeutlicht, wie entscheidend die Rolle der Strafverteidigung in komplexen Strafverfahren ist. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, Auslandsaufenthalten und unterschiedlichen Haftbedingungen im internationalen Vergleich kann eine spezialisierte Verteidigung den entscheidenden Unterschied machen.

Rechtsanwalt Dr. Arconada (aus Hannover) hat in diesem Verfahren erfolgreich unter Beweis gestellt, dass sich durch fundierte Rechtskenntnis, eine klare Strategie und konsequente Prozessführung selbst in schwierigen Ausgangslagen ein Ergebnis erzielen lässt, das die Interessen des Mandanten bestmöglich wahrt.

Fazit

Mit diesem Urteil wird nicht nur ein Mandant vor unnötiger weiterer Haft bewahrt – es ist auch ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie wichtig individuelle, erfahrene und hartnäckige Strafverteidigung ist.

Mandanten dürfen von uns erwarten, dass wir uns in jedem Verfahren mit voller Energie für ihre Rechte einsetzen – egal, ob es um nationale Strafverfahren oder komplexe internationale Fragestellungen geht.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!