Ein entstandenes Mankogeld wird in der Regel von Ihrem Chef ersetzt. Doch machen Chefs gleichen diese Differenzen nicht aus. Ist Ihr Chef nicht bereit Mankogelder für Sie zu übernehmen?
Tipp: Bezahlen Sie das Mankogeld aus Ihrer eigenen Tasche, dann notieren Sie Ihren Fehlbetrag in Form einer Aufstellung, damit Sie beim Finanzamt diese Werbungskosten belegen können.
Wichtig: Fertigen Sie einfach für jeden Tag eine detaillierte Aufstellung für das Finanzamt an. Aus Ihren Notizen muss sich (auch für die Mitarbeiter im Finanzamt) entnehmen lassen, welcher Betrag am Ende des Tages in Ihrer Kasse hätte sein müssen und welcher tatsächlich in der Kasse war; also ermitteln Sie die Differenz. In der Regel können Sie die Sollsumme einfach dem Kassenabschluss entnehmen. Die Istsumme ergibt sich durch das Zählen Ihrer Kasse. Den Kassenbestand müssen Sie ohnehin ermitteln, sodass Ihnen kein Mehraufwand damit entsteht. Lassen Sie sich Ihre Aufzeichnung dann einfach von einem Kollegen oder besser noch von Ihrem Chef gegenzeichnen, um die Sache dem Finanzamt gegenüber auch glaubwürdig darzustellen.
Fragen zum Thema Mankogeldern beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
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