Sie sind Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)? Sind Sie ebenfalls Geschäftsführer dieser GmbH? Sie sind auch von der Rentenversicherung befreit und zahlen freiwillig Beiträge? Wie wäre es dann mit einer Versorgungszusage von Ihrem Unternehmen an Sie als Geschäftsführer?
Das bedeutet: Ihnen wird ein Rechtsanspruch auf eine einmalige oder aber auf eine laufende Versorgungsleistungen eingeräumt. Im Regelfall tritt dieser Anspruch bei Vollendung des 65. Lebensjahres, bei Schwerbeschädigten aber auch schon bei Vollendung des 60. Lebensjahres, ein.
Für diese Pensionszusage können Sie im Unternehmen eine Rückstellung bilden und gleichzeitig die Pensionszusage über eine Versicherung absichern. Wenn Sie Interesse an einer solchen Regelung haben, sollten Sie nähere Auskünfte von Ihrer Versicherung einholen.
Fragen zum Thema Pensionszusagen beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
Weitere Tipps und Tricks zur Pensionszusagen, Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer finden Sie in den aktuellen Beiträgen.