Reisekosten: Auf, in die Welt – Reisekostenpauschalen steuerfrei

Müssen Sie viel beruflich bedingt Reisen? Dann entstehen Ihnen Reisekosten! Diese Aufwendungen für Reisekosten kann Ihnen Ihr Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Dazu gehören insbesondere Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrtkosten, Übernachtungskosten sowie sonstige Reisenebenkosten.

Bei Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit (Auswärtstätigkeit) liegen in der Regel sogenannte Reisekosten vor, die Sie als Werbungskosten absetzen können. Unter dem früher bekannten Begriff der Einsatzwechseltätigkeit fallen alle Tätigkeiten mit ständig wechselnden Einsatzstellen.

Tipp: Die Regelung betrifft insbesondere Außendienstmitarbeiter, die ständig neue Kunden oder Filialen aufsuchen (z.B. Kundendiensttechniker), sowie Bau- und Montagearbeiter. Diese Reisekosten können sich dann im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich auswirken. Alternativ kann Ihr Arbeitgeber jedoch auch die Reisekostenpauschalen steuerfrei erstatten. Effektiv haben Sie natürlich mehr im Geldbeutel, wenn Ihnen Ihr Chef die Pauschalen beispielsweise bar erstattet werden, anstatt sich steuermindernd auf Ihren persönlichen Steuersatz auszuwirken. Bei der Ermittlung der Reisekosten können Sie auf Pauschalen zurückgreifen. Pauschalen gibt es für Verpflegungsmehraufwand, Fahrkosten und Übernachtungskosten.

Tipp: Je nach Abwesenheit stehen Ihnen die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand von 6 Euro, 12 Euro oder 24 Euro zu. Beispielsweise bei einem Baustelleneinsatz von sechs Monaten kann Ihr Arbeitgeber zumindest für die ersten drei Monate die volle Verpflegungspauschale zahlen.

Und auch die Fahrtkosten für die Fahrten mit dem eigenen Wagen zu den Einsatzorten kann Ihnen Ihr Arbeitgeber mit 0,30 Euro pauschal pro Kilometer steuerfrei ersetzen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er Ihnen diesen Aufwand erstattet.

Fragen zum Thema Reisekosten beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).

Weitere Tipps und Tricks zu Reisekosten und anderen Werbungskosten, Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer finden Sie in den aktuellen Beiträgen.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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