„Spare in der Zeit, so hast Du in der Not“ – Einkommensteuer: Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen

„Spare in der Zeit, so hast Du in der Not“ sagt der deutsche Volksmund. Nun drängt sich bei so viel Volksweisheit fast zwangsläufig die Frage auf, warum Sie noch nicht bei der Steuer sparen? Womöglich zahlen Sie Ihrer Bank Monat für Monat hohe Zinsen, um Ihrem Finanzamt kostenlos einen Kredit zu gewähren. Das muss nicht sein!

Tipp: Wenn Sie unterjährig Steuervorauszahlungen auf Ihre Einkommensteuer leisten müssen, gemeint ist dabei also nicht Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern (sogenannte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Einkommensteuergesetz), und eine hohe Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuer -Veranlagung (auch häufig Einkommensteuer  -Jahresausgleich genannt) zu erwarten ist, sollten Sie jetzt dringend handeln! Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Finanzamt für Sie Steuervorauszahlungen aufgrund andere Einkünfte (beispielsweise aus selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung und Verpachtung) hat. Denken Sie daran, Ihre Einkommensteuer -Vorauszahlungen rechtzeitig herabsetzen zu lassen und stellen Sie einen Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer -Vorauszahlungen.

Eine Herabsetzung der Einkommensteuer -Vorauszahlungen ist immer dann für Sie sinnvoll, wenn Sie bereits im Laufe des Jahres abschätzen können, dass Sie am Ende des Jahres eine Erstattung vom Finanzamt auf Grund zu hoher Vorauszahlungen oder aber wegen hoher Werbungskosten erhalten werden. Prüfen Sie also, wie hoch Ihre Einkommensteuer -Vorauszahlungen in diesem Jahr sind und wie hoch die zu erwartende Einkommensteuer sein wird. Sind die Einkommensteuer -Vorauszahlungen zu hoch bemessen, lassen Sie die Vorauszahlungen anpassen. Sie geben sonst dem Finanzamt quasi ein zinsloses Darlehen während die Bank bei den Zinsen kräftig „zulangt“.

Fragen zur Einkommensteuer und damit verbundenen Anträgen  beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).

Weitere Tipps und Tricks zur Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer finden Sie in den aktuellen Beiträgen.

 

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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