Steuerersparnis – Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt

Der Leiter der Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. (Lohnsteuerhilfeverein), Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass sich zwei wichtige Dinge bei Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt geändert haben:

  1. Bei den Schornsteinfegerleistungen gibt es ab 2014 den Steuerabzug nur noch für Kehr-, Reparatur,- und Wartungsarbeiten. Für Mess- und Überprüfungsarbeiten und die Feuerstättenschau gibt es den Steuerbonus nicht mehr.
  2. Begünstigt werden nun auch Neubaumaßnahmen an einem bereits bestehenden Haushalt. Nach Fertigstellung eines Hauses sind auch Aufwendungen für den eines Kaminofens, einer Dachgaube oder die Errichtung eines Carports, einer Garage oder eines Zaunes begünstigt.

Voraussetzung für den Steuerbonus für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt in Höhe von 20% des Reparaturbetrages ist, dass eine Rechnung vorliegt und diese per Überweisung bezahlt wurde. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Weitere Hinweise zu Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt erhalten Sie von Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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