Steuerersparnis nicht nur bei der Einkommensteuer – jetzt auch beim PKW sparen!

Die Gesellschaft altert rapide und das Alter bringt seine Gebrechen mit sich. Viele Steuerpflichtige plagen sich im Alltag nicht nur mit Bürokratie, sondern körperlichen Gebrechen. Dabei sind fast 70 % aller Behinderungen in Deutschland körperlicher Art. Wenn Sie bereits ein Merkzeichen in Ihrem Behindertenausweis (Merkzeichen sind: Hilflos (H), Blind (Bl) oder außergewöhnlich Gehbehindert (aG)) kann dies für Sie bedeuten, dass Sie bereits in den letzten Jahren von Steuervorteilen bereits bei der Einkommensteuer -Veranlagung profitiert haben.  Die steuerlichen Vergünstigungen bei der Einkommensteuer, die Sie im Rahmen der sogenannten Einkommensteuer -Veranlagung (geläufig auch als Lohnsteuerausgleich oder Lohnsteuerjahresausgleich, der aber für Sie vom Arbeitgeber gemacht wird) aufgrund Ihrer Behinderung bisher erhalten haben, kennen Sie dann ja mittlerweile. Aber kennen Sie auch die Möglichkeit, sich zusätzlich (neben der Einkommensteuer -Veranlagung ) von der Kfz-Steuer befreien? Womöglich haben Sie die letzten Jahre versäumt die Kraftfahrzeugsteuer Ihrem Gesundheitszustand anpassen zu lassen. Warten Sie nicht länger und profitieren Sie nicht nur bei der Einkommensteuer -Veranlagung, sondern jetzt auch noch bei der Kraftfahrzeugsteuer!

Tipp: Sie haben die Wahl bei der Kraftfahrzeugsteuer!

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie in den Genuss von Steuervorteilen kommen wollen. Entweder können Sie eine Fahrtkostenbefreiung für öffentliche Verkehrsmittel erhalten oder sich die Kfz-Steuer herabsetzen lassen. Im Idealfall sogar bis auf 0,00 Euro. Wenn Sie als Merkzeichen G haben oder gehörlos sind, ermäßigt sich die Kraftfahrzeugsteuer um 50 %. Wenn Sie Hilflos (H), Blind (Bl) oder außergewöhnlich Gehbehindert (aG) sind, ist eine vollständige Steuerbefreiung vorgesehen. Erkundigen Sie sich doch mal bei dem für Ihre Kraftfahrzeug -Steuer zuständigen Finanzamt.

Fragen zur Einkommensteuer und Kraftfahrzeugsteuer  beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).

Weitere Tipps und Tricks zur Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer finden Sie in den aktuellen Beiträgen.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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