Verkauf eines vermieteten Objekts – nachträgliche Zinsen

Der Leiter der örtlichen Beratungstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V in Barsinghausen bei Hannover, Herr Rechtsanwalt D. Arconada, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der Bundesfinanzhof in seinem Urteilen vom 20.6.2012, IX R 67/10 und 8.4.2014, IX R 45/13 seine Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen geändert hat.

Wird ein bisher vermietetes Objekt verkauft, so werden nun die hierfür entstehenden Zinsen als nachträgliche Werbungskosten in der Steuererklärung in den Folgejahren steuermindernd anerkannt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Darlehen mit dem Verkaufserlös nicht getilgt werden konnten. Hierbei kommt es jedoch nicht darauf an wie lange sich das Objekt im Eigentum des Steuerpflichtigen befand.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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