Wissenswertes zur Steuernummer

Neubeantragung der Steuernummer

Was ist eine Steuernummer?

Die Steuernummer ist eine vom Finanzamt vergebene, eindeutige Nummer zur Identifikation, die Sie erhalten, wenn Sie eine natürliche oder juristische, steuerpflichtige Person sind. Die alte Steuernummer setzte sich in den einzelnen Bundesländern leicht unterschiedlich zusammen. Für die Abgabe elektronischer Steuererklärungen nach dem ELSTER-Verfahren wurde daher ein bundeseinheitliches Schema entwickelt.

Wann sollten Sie eine Steuernummer neu beantragen?

Es gibt grundsätzlich erst einmal zwei Fälle, in denen eine Neubeantragung der Steuernummer erfolgen sollte:

  • Weil noch keine Steuernummer beantragt worden ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn bislang zum Beispiel als Student noch keine zu versteuernden Einkünfte erzielt wurden. In diesen Fällen wird in der Steuererklärung im für die Steuernummer vorgesehenen Feld – neu – eingetragen.

Steuertipp: Fügen Sie bitte in diesem Fall einen Antrag auf die Erteilung einer Steuernummer Ihrer Steuererklärung hinzu. Das Finanzamt vergibt dann für Sie eine neue Steuernummer und teilt Ihnen diese dann auf dem Steuerbescheid mit.

  • Weil der Wohnsitz bzw. der Sitz gewechselt wurde. In den meisten Fällen ändert sich bei einem Umzug das zuständige Finanzamt, weil Sie z.B. in eine andere Stadt umgezogen sind. In diesen Fällen müssen Sie hier das bisherige Wohnsitzfinanzamt angeben, damit Ihr jetziges Finanzamt sich Ihre Akte überstellen lassen kann und bei Rückfragen zu den bisherigen Steuererklärungen an das bisher zuständige Finanzamt wenden kann.

Finanzamt und Steuernummer

Das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt kann über das System GEMFA ermittelt werden.

Zusätzlich zum zuständigen Finanzamt tragen Sie Ihre Steuernummer in die hierfür vorgesehenen Felder (Das Finanzamt und die Steuernummer werden im Kopf der Erklärung eingetragen) ein, damit die Steuererklärung beim Finanzamt zum zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet werden kann. Die Steuernummer können Sie Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid entnehmen.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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