Fahrgemeinschaft: Gemeinsam übers Land – gemeinsam gespart! In einer Fahrgemeinschaft ist es nicht nur angenehmer zu fahren, vielmehr erhält jeder Teilnehmer die Entfernungspauschale vom Finanzamt anerkannt.
Hinweis: Für die Mitfahrer ist zu berücksichtigen, dass die Entfernungspauschale auf insgesamt 4.500 Euro begrenzt ist. Zusätzlich werden jedoch die Fahrten an den Tagen berücksichtigt, an denen Sie selber als Fahrer der Fahrgemeinschaft gefahren sind.
Tipp: Wenn Sie mit einer anderen Person oder mehreren Personen eine Fahrgemeinschaft gebildet haben und Sie sich beim Fahren abwechseln, kann also jeder die Entfernungspauschale voll ansetzen.
Beispiel: Daraus ergibt sich bei einer Entfernung von 150 Kilometern zur Arbeit und einer Fahrgemeinschaft, die aus zwei Personen besteht folgende Berechnung:
Jeder fährt an 115 Tagen selbst und wird an 115 Tage mitgenommen. Das entspricht insgesamt 230 Arbeitstage; mehr Arbeitstage wird das Finanzamt nur in begründeten Fällen akzeptieren.
- Entfernungspauschale für Tage, an den Sie selbst gefahren sind
(150 km – 20 km) x 0,30 Euro x 115 = 4.485 Euro - Entfernungspauschale für Tage an denen Sie als Beifahrer mitgenommen wurden
(150 km – 20 km) x 0,30 Euro x 115 = 4.485 Euro
Ergebnis: Für die Tage, an denen Sie von Ihrem Arbeitskollegen mitgenommen worden sich, wird die Entfernungspauschale auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro gedeckelt. Da diese Beschränkung im vorgenannten Beispiel jedoch nicht greift, ergibt sich eine Entfernungspauschale von insgesamt 8.970 Euro.
Hinweis: Wenn Sie bei Ihrem Kollegen lediglich mitgefahren sind, würde Ihnen nur die gekürzte Pauschale bis maximal 4.500 Euro zustehen. In der Beispielkonstellation (siehe oben), dass jeder mal Fahrer und mal Mitfahrer ist, fallen lediglich die mitgefahrenen Fahrten (also die Fahrten unter 2.) unter den gedeckelten Höchstbetrag.
Fragen zum Thema Entfernungspauschale beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
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