Was kostet eine Revision zum Bundesgerichtshof im Wirtschaftsstrafrecht?
Eine Revision zum Bundesgerichtshof kann in einer Wirtschaftsstrafsache erhebliche Bedeutung haben: für die verhängte Strafe, die berufliche Zukunft und die Einziehung von Vermögenswerten. Wer ein landgerichtliches Urteil überprüfen lassen möchte, stellt sich deshalb auch die Frage nach den Kosten einer qualifizierten Revisionsverteidigung.
Für eine anspruchsvolle Revision im Wirtschaftsstrafrecht kann ein Pauschalhonorar beispielsweise zwischen 15.000 und 25.000 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer liegen. Das entspricht einem Bruttobetrag zwischen 17.850 und 29.750 €. Bei besonders umfangreichen Verfahren kann der erforderliche Aufwand deutlich höher sein.
Die folgenden Beispiele erläutern mögliche Honorare. Sie sind keine verbindlichen Angebote und keine statistisch ermittelten Durchschnittspreise. Ein konkretes Pauschalhonorar lässt sich erst nach Prüfung des Urteils und Einschätzung des Bearbeitungsumfangs festlegen.
Warum ist eine Revision im Wirtschaftsstrafrecht aufwendig?
Im Revisionsverfahren wird das angefochtene Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Eine erfolgreiche Revisionsbegründung verlangt deshalb eine genaue Analyse der Urteilsgründe und, abhängig von den möglichen Angriffspunkten, der Verfahrensunterlagen.
In Wirtschaftsstrafsachen können etwa die rechtliche Bewertung von Geschäftsvorgängen, die Berechnung eines Vermögensschadens, steuerrechtliche Vorfragen oder die Einziehung von Taterträgen erhebliche Schwierigkeiten aufwerfen.
Für die Honorarkalkulation kommt es insbesondere auf folgende Punkte an:
- Umfang und rechtliche Komplexität des schriftlichen Urteils;
- Umfang der auszuwertenden Akten, Protokolle und Anlagen;
- Zahl und Schwierigkeit möglicher Verfahrensrügen;
- Fragen der Strafzumessung und Vermögenseinziehung;
- erforderliche Neueinarbeitung bei einem Verteidigerwechsel;
- zusätzliche Bearbeitung einer Revision der Staatsanwaltschaft.
Dabei ist zwischen der Sachrüge, mit der die Verletzung materiellen Rechts beanstandet wird, und Verfahrensrügen, die Fehler des gerichtlichen Verfahrens betreffen, zu unterscheiden. Gerade die Prüfung und Ausarbeitung komplexer Verfahrensrügen kann einen erheblichen Teil der Bearbeitungszeit beanspruchen.
Beispielpreise für eine BGH-Revision im Wirtschaftsstrafrecht
Die Tabelle zeigt mögliche Pauschalhonorare für das schriftliche Revisionsverfahren eines Mandanten. Die Einordnung richtet sich nach dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand.
| Beispielhafter Bearbeitungsumfang | Beispielhonorar netto, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer | 19 % Umsatzsteuer | Bruttobetrag |
|---|---|---|---|
| Überschaubares, bereits aus der ersten Instanz bekanntes Verfahren; Schwerpunkt auf einer ausgeführten Sachrüge | 8.000–12.000 € | 1.520–2.280 € | 9.520–14.280 € |
| Anspruchsvolle Wirtschaftsstrafsache mit vertiefter Urteilsprüfung und einzelnen Verfahrensrügen | 15.000–25.000 € | 2.850–4.750 € | 17.850–29.750 € |
| Umfangreiches Urteil, zahlreiche Hauptverhandlungstage und mehrere komplexe Verfahrensrügen | 25.000–40.000 € | 4.750–7.600 € | 29.750–47.600 € |
| Außergewöhnlich umfangreiches Verfahren mit vollständiger Neueinarbeitung und zahlreichen anspruchsvollen Angriffspunkten | 40.000–60.000 € | 7.600–11.400 € | 47.600–71.400 € |
Alle genannten Honorare sind Beispielpreise netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der jeweilige Bruttobetrag enthält die Umsatzsteuer. Bei außergewöhnlichem Bearbeitungsumfang sind auch höhere Honorare möglich. Gesondert vereinbarte Leistungen und Auslagen können hinzukommen.
Die Bezeichnung „Wirtschaftsstrafrecht“ allein entscheidet nicht über den Preis. Ein rechtlich klar begrenztes Verfahren kann weniger Aufwand verursachen als eine andere Strafsache mit zahlreichen schwierigen Verfahrensrügen.
Was umfasst ein Pauschalhonorar?
Bei einer Pauschalvergütung vereinbaren Mandant und Verteidiger einen festen Betrag für einen bestimmten Leistungsumfang. Innerhalb dieses Umfangs richtet sich das Honorar nicht nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Für das schriftliche Revisionsverfahren können insbesondere folgende Leistungen vereinbart werden:
- Prüfung des Urteils und möglicher Revisionsangriffe;
- Auswertung der dafür erforderlichen Akten und Verfahrensunterlagen;
- Besprechung der Revisionsstrategie;
- Erstellung und Einreichung der Revisionsbegründung;
- weitere schriftliche Bearbeitung bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, insbesondere eine erforderliche Stellungnahme zum Antrag des Generalbundesanwalts.
Welche Leistungen tatsächlich enthalten sind, ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung. Deshalb sollte ausdrücklich geregelt werden, ob beispielsweise die Revisionseinlegung, zusätzliche Stellungnahmen oder die Abwehr einer Revision der Staatsanwaltschaft von der Pauschale umfasst werden.
Rechenbeispiel: Pauschalhonorar von 20.000 € netto
Für eine anspruchsvolle Wirtschaftsstrafsache bei einem bereits aus der ersten Instanz bekannten Verfahren könnte für das vereinbarte schriftliche Revisionsverfahren folgende Vergütung angesetzt werden:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Pauschalhonorar netto, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer | 20.000 € |
| 19 % Umsatzsteuer | 3.800 € |
| Bruttobetrag | 23.800 € |
Ob dieses Beispielhonorar für einen konkreten Fall angemessen ist, hängt vom erwarteten Bearbeitungsumfang ab. Bei deutlich umfangreicheren Unterlagen oder zusätzlichen schwierigen Verfahrensrügen kann eine höhere Pauschale erforderlich sein.
Welche Kosten können zusätzlich entstehen?
Eine mögliche Hauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof sollte bei der Honorarkalkulation gesondert berücksichtigt werden. Wird sie nicht von der vereinbarten Pauschale umfasst, kann für Vorbereitung und Teilnahme beispielsweise ein zusätzliches Honorar vereinbart werden:
| Gesonderte Leistung | Beispielhonorar netto, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer | 19 % Umsatzsteuer | Bruttobetrag |
|---|---|---|---|
| Vorbereitung und Teilnahme an einer Revisionshauptverhandlung vor dem BGH; ggf. zzgl. Fahrtkosten und Übernachtungskosten | 3.000–5.000 € | 570–950 € | 3.570–5.950 € |
Auch diese Beträge sind unverbindliche Beispielpreise. Reisekosten und weitere Auslagen können nach Maßgabe der Vereinbarung hinzukommen.
Wird das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, beginnt dort gegebenenfalls eine neue Hauptverhandlung. Die Verteidigung in diesem anschließenden Verfahren sollte gesondert beauftragt und vergütet werden.
Neben dem Anwaltshonorar können außerdem Gerichtskosten und sonstige Verfahrensauslagen entstehen. Die Tabellen bilden diese Kosten nicht ab.
Ist eine Pauschalvergütung rechtlich zulässig?
Ein Pauschalhonorar für die Revisionsverteidigung kann durch eine Vergütungsvereinbarung festgelegt werden. Nach § 3a RVG bedarf diese insbesondere der Textform und muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet sowie von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein. Sie darf nicht in der Vollmacht enthalten sein.
Die Vereinbarung muss außerdem darauf hinweisen, dass bei einer Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstattet werden muss. Auch ein erfolgreicher Ausgang bedeutet daher nicht automatisch, dass die Staatskasse das gesamte vereinbarte Pauschalhonorar übernimmt.
Häufige Fragen zu den Kosten einer BGH-Revision
Gibt es einen festen Preis für eine Revision im Wirtschaftsstrafrecht?
Einen einheitlichen Preis gibt es nicht. Das Honorar hängt vom konkreten Verfahren und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Ein Pauschalpreis schafft Verlässlichkeit, wenn zuvor ausreichend geklärt wurde, welche Bearbeitung erforderlich ist.
Ist die Revision günstiger, wenn der Verteidiger bereits die erste Instanz begleitet hat?
Die Kenntnis des Verfahrens kann den Einarbeitungsaufwand deutlich reduzieren. Allerdings müssen das schriftliche Urteil und die möglichen Revisionsangriffe auch dann eigenständig geprüft werden. Umfangreiche Verfahrensrügen können trotz vorhandener Aktenkenntnis erheblichen Aufwand verursachen.
Kann zunächst nur eine Prüfung der Erfolgsaussichten beauftragt werden?
Eine gesonderte Revisionsprüfung kann vereinbart werden. Dabei sollte geklärt werden, welche Unterlagen geprüft werden, ob eine schriftliche Einschätzung geschuldet ist und ob das hierfür vereinbarte Honorar bei einer anschließenden Beauftragung angerechnet wird.
Die gesetzlichen Fristen laufen während dieser Prüfung weiter. Für die Revisionsbegründung gilt grundsätzlich eine Monatsfrist nach Maßgabe des § 345 StPO; Beginn und mögliche gesetzliche Verlängerungen müssen im konkreten Verfahren geprüft werden.
Garantiert ein höheres Honorar den Erfolg der Revision?
Nein. Ein Honorar vergütet die vereinbarte anwaltliche Tätigkeit. Ob die Revision Erfolg hat, hängt davon ab, ob durchgreifende Rechtsfehler vorliegen und diese in der erforderlichen Weise geltend gemacht werden können.
BGH-Revision im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht: Honorar vorab klären
Für ein konkretes Honorarangebot sind vor allem das vollständige schriftliche Urteil, Angaben zum bisherigen Verfahrensumfang und die laufenden Fristen erforderlich. Auf dieser Grundlage lässt sich einschätzen, welche Prüfung notwendig ist und welcher Leistungsumfang durch eine Pauschale abgedeckt werden kann.
Wenn Sie eine Revision in einer Wirtschafts- oder Steuerstrafsache prüfen lassen möchten, können Sie sich an Rechtsanwalt Dr. jur. Dario Arconada, LL.M. (Taxation), Fachanwalt für Steuerrecht und Strafverteidiger in Hannover, wenden. Bitte teilen Sie bei Ihrer Anfrage das Datum der Urteilsverkündung, das Zustellungsdatum des schriftlichen Urteils und mit, ob bereits Revision eingelegt wurde.
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