Haben Sie Kinder? Sie können Ihr Kind mit in Ihrem eigenen Betrieb auf 450,00 Euro Basis arbeiten lassen. Die pauschalen Beiträge zur Rentenversicherung und Krankenversicherung, die Sie für Ihr Kind zu zahlen haben, wirken sich steuermindernd als Betriebsausgaben auf Ihren Gewinn aus.
Achtung: Damit das Finanzamt Arbeitsverhältnisse/Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen anerkennt, müssen Sie im Detail hohe Anforderungen erfüllen.
Dies bedeutet für Sie im Einzelnen:
- Wenn Ihr Kind in Ihrem Betrieb eingestellt wurde, vereinbaren Sie schriftlich in einem Arbeitsvertrag feste Aufgaben,
- die Aufgaben sollten so beschrieben konkret werden, wie Sie diese auch mit einem fremden Arbeitnehmer vereinbaren würden.
- Ihr Kind sollte auch über 14 Jahre alt sein, da Sie ansonsten in jedem Fall gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen.
- Das Gehalt sollten Sie stets überweisen, damit Zahlungen nachvollziehbar sind. Auf diese Weise können Sie den Geldfluss vor dem Finanzamt glaubhafter belegen als mit ausgestellten Quittungen über Barzahlungen. Auch darf das Gehalt nicht unüblich hoch ausfallen. Auch hier gilt der Vergleich mit fremden Arbeitnehmern.
- An den pauschalen Sozialabgaben in Höhe von 25 % führt kein Weg vorbei. Diese sind jedoch als Betriebsausgaben für Sie abzugsfähig.
Fragen zu Beschäftigungsverhältnissen bei nahen Angehörigen beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
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