Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt StR Dr. jur. D. Arconada, LL.M
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
Auch bei der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt kann es hilfreich sein, Akteneinsicht zu nehmen. Die Akteneinsicht kann direkt über Ihren Anwalt erfolgen. Über das Angebot „Akteneinsicht Online“ können Sie bequem …
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden: „Arbeitnehmer können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend machen, wenn ihnen beim Arbeitgeber kein fester, sondern ein Poolarbeitsplatz zur Verfügung steht. …
Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern in einer Kantine, die von einem Subunternehmer bewirtschaftet wird, verbilligt Mittagessen zur Verfügung, sind die Umsätze weder nach dem tatsächlich gezahlten Entgelt noch nach der …
Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat im Urteil vom 20. September 2013 (Az. 4 K 718/13 E) klargestellt, dass der in § 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG vorgesehene …