Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt StR Dr. jur. D. Arconada, LL.M
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
Wenn es um eine Geldforderung geht und zu erwarten ist, dass der Schuldner sich nicht dagegen wehren wird, ist es sinnvoll, einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Bei der …
Bei Beendigung einer geförderten betrieblichen Altersversorgung nach § 3 Nr. 63 EStG gilt Folgendes: Abfindung: Liegt eine betriebliche Altersversorgung im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vor …
Mit Beschluss vom 29. April 2013 (9 V 2400/12 K) hat der 9. Senat des Finanzgerichts Münster ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke (§ 4h EStG i.V.m. § …
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat auf die mündliche Verhandlung vom 10. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter Dr. Frellesen, die Richterin Dr. Milger sowie die Richter …