Rechtsanwaltshonorare aus mehrjährigen Mandaten (Erbrechtsmandat) sind keine außerordentlichen Einkünfte
Vereinnahmt ein Rechtsanwalt ein „berufsübliches“ Honorar für eine mehrere Jahre andauernde erbrechtliche Betreuung eines Mandats, führt dies nicht zu außerordentlichen Einkünften im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 4 …