Smartphone als Navi

Smartphone in der Hand kann teuer werden – auch wenn es als Navigationsgerät genutzt wird. Autofahrer, die während des Fahrens ihr Smartphone in der Hand halten, um das Smatphones zur Navigation zu nutzen, müssen ein Bußgeld in Höhe von Euro 40,00 fürchten. In einem Fall wurde ein Autofahrer beim hantieren mit seinem Smartphone von der Polizei in crimine flagranti erwischt und die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm legten das Bußgeld von Euro 40,00 fest. (Beschluss OLG Hamm, vom 18.02.2013, Az.: III-5 RBs 11/13).

Tipp: Mit Handy-Halterung wäre das nicht passiert! Der Kläger musste Euro 40,00 zahlen.

Tipp: Ein Autofahrer sollte während des Fahrens beide Hände frei haben. Der Begriff der Nutzung – bezogen auf das Handy – umfasst nach Ansicht der Richter des OLG Hamm sämtliche Bedienfunktionen des Smartphones. Darunter fällt also auch die Nutzung der auf dem Smartphone befindlichen Navigationssoftware. Das Verhalten des Fahrers wäre wahrscheinlich nicht zu beanstanden gewesen, wenn sich das Smartphone in einer Handy-Halterung befunden hätte und er es dann bedient hätte. Wer sich ganz sicher sein möchte, programmiert das Smartphone noch vor Fahrtantritt bei ausgeschaltetem Motor.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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