Akteneinsicht Steuerfahndung / Steuerhinterziehung
Vor Abschluss der Ermittlungen (§ 169a StPO) ist dem Verteidiger Einsicht in. die Niederschriften über die Vernehmungen des Beschuldigten, über richterliche Untersuchungshandlungen, bei denen der Verteidiger anwesend sein darf, sowie …