Häusliches Arbeitszimmer trotz Poolarbeitzplatz abzugsfähig
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden: „Arbeitnehmer können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend machen, wenn ihnen beim Arbeitgeber kein fester, sondern ein Poolarbeitsplatz zur Verfügung steht. …