Aus aktuellem Anlass weist Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. darauf hin, dass sich ab dem 01.01.2014 die Rechtslage für doppelte Haushaltsführung gravierend ändern wird.
Besonders wichtig ab dem 01.01.2014 ist, dass sich der Steuerpflichtige nachweislich finanziell an den Kosten der Lebensführung für den eigenen Hausstand beteiligen muss. Dies betrifft insbesondere ledige Arbeitnehmer. Eine weitere Verschärfung der Rechtslage bringt die Neuregelung dahingehend mit sich, dass nun überprüft wird, ob die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst ist. Es genügt daher nicht mehr, dass sie aus beruflichem Anlass begründet wurde.
Positiv wirkt sich für die Betroffenen aus, dass in Zukunft die tatsächlichen Kosten der Unterkunft mit bis zu Euro 1.000 im Monat anerkannt werden. Eine Beschränkung der Wohnungsgröße auf lediglich 60 qm entfällt somit in Zukunft.
Weitere Informationen zur Doppelten Haushaltsführung erhalten Sie von Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M..