Darlehensvertrag unter Angehörigen

Wenn Sie ein Darlehen einem Mitglied Ihrer Familie gewähren (sogenannter Darlehensvertrag unter Angehörigen), sind viele Dinge sowohl in rechtlicher, als auch in steuerrechtlicher Hinsicht zu beachten. Vorrangig sollten Sie an die nachfolgende Punkte denken:

  • Die Zinsen müssen pünktlich zu den Fälligkeitsterminen gezahlt werden,
  • Laufzeit sowie die Art und Zeit der Rückzahlung müssen Sie regeln und
  • vom Darlehensnehmer sollten Sie sich angemessene Sicherheiten stellen lassen.

Sicherheiten: Das Finanzamt erwartet, dass auch unter Angehörigen Sicherheiten für die Bereitstellung des Geldes gewährt werden. Alles andere erscheint aus Sicht des Finanzamtes von daher nicht plausibel. Insbesondere ab einer Darlehenslaufzeit von vier Jahren ist die Stellung von Sicherheiten stets erforderlich. Davon macht der Fiskus jedoch eine Ausnahme. Bei Darlehen, die unter volljährigen, wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen werden, brauchen dann keine Sicherheiten gestellt zu werden, wenn das Darlehen der Anschaffung eines bestimmten Wirtschaftsgutes dient. Dies liegt daran, dass die Anschaffung eines bestimmten Wirtschaftsgutes auch im Nachhinein nachvollziehbar ist.

Zinsen: Auch die Höhe der Zinsen will bedacht werden. Legen Sie die Zinsen fremdüblich fest. Als Faustformel gelten dabei rund zwei bis drei Prozent über dem

Basiszins der Europäischen Zentralbank (EZB) (doch Achtung: derzeit ist beispielsweise der Basiszinssatz der Bundesbank negativ), also 4 bis 5 Prozent pro Jahr sind eine gute Orientierung, die in aller Regel vom Finanzamt nicht beanstandet wird.

Hinweis zur Rückzahlung: Auch die Rückzahlung des Darlehen muss genau geregelt werden. In dem kostenlos angebotenen Mustervertrag (Darlehnsvertrag unter Angehörigen) werden die Zinsen monatlich oder vierteljährlich fällig. Getilgt wird in einer Summe am Schluss. Wichtig ist, dass der Darlehensnehmer  dann auch wirklich tilgt. Tut er das nicht, könnte das Finanzamt unterstellen, dass der Darlehensvertrag nicht ernst gemeint sei. Alternativ ist es auch möglich, eine ratenweise Tilgung zu vereinbaren. Dies setzt aber voraus, dass Zinsen und Annuitäten genau berechnet worden sind; hier sind die Fehlerquellen groß. Legen Sie dem Finanzamt unzutreffende Berechnungen vor, könnte unterstellt werden, dass der Darlehensvertrag nicht ernst gemeint sei.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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