Sie können sich den Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro bereits im Rahmen des Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung bei den Elektronische Steuerabzugsmerkmale (ELStAM) eintragen lassen.
Tipp: Auf diese Weise können Sie bereits im Laufe des Jahres in den Genuss dieser Steuerersparnis kommen. Auf diese Weise haben Sie jeden Monat mehr Geld auf dem Konto.
Fragen zum Pflege-Pauschbetrag beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen ihren Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
Weitere Tipps und Tricks zur Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer finden Sie in den aktuellen Beiträgen.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!