Fluggastrechte: Schlechte Reise – Gute Rechte

Schnee, Eis und Streiks bringen jedes Jahr aufs Neue die Flugpläne durcheinander. Anspruch auf Entschädigung hätten täglich rund 5.000 Fluggäste in Deutschland, da alleine 1% aller Verbindungen annulliert werden. Für Fälle höherer Gewalt haften die Fluggesellschaften nicht. Nicht selten werden jedoch fadenscheinige Gründe vorgeschoben, um nicht zahlen zu müssen.

Was Fluggästen zusteht erfahren Sie hier:

  • Verspätet sich ein Flug um mehr als eine Stunde, muss die Fluggesellschaft sich um ihre Fluggäste kümmern und diese betreuen. Dies bedeutet, im Einzelnen, dass Essen und Getränke gestellt werden müssen.
  • Bei längeren Verspätungen erweitert sich diese Pflicht sogar noch. Muss der Fluggast über Nacht auf den Flug warten, so muss die Fluggesellschaft die Übernachtungskosten für ein Hotel übernehmen. Auch der Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück muss von der Fluggesellschaft übernommen werden. Tipp: Wird dies Fluggesellschaft nicht von selbst tätig, können Fluggäste verauslagte Kosten auch im Nachhinein geltend machen.
  • Ausgleich in Geld hat die Fluggesellschaft zu leisten, wenn diese die Verspätung tatsächlich zu vertreten hat. Die Entschädigung liegt je nach Stecke zwischen Euro 250,00 und Euro 600,00. Dafür müssen jedoch weitere Voraussetzungen vorliegen. Die Verspätung bei Kurzstreckenflügen (also bei Entfernungen bis 1500Km) muss mindestens zwei Stunden betragen. Bei Flügen innerhalb der Europäischen Union und einer Entfernung von mehr als 1500 Km muss die Verspätung mindestens drei Stunden betragen. Bei Langstreckenflügen ab mehr als 3500 Km gibt es eine Entschädigung erst ab vier Stunden Verzögerung. Dauert die Wartezeit länger als fünf Stunden, können Sie sich von der Fluggesellschaft das Ticket erstatten lassen.
  • Im Falle einer Überbuchung oder einer Annullierung des Fluges stehen Ihnen ebenfalls Rechte zu, sofern die Fluggesellschaft die Ursache zu vertreten hat. Im Einzelfall können Sie einen Ersatz der Ticketkosten, Betreuung oder gegebenenfalls eine Hotelübernachtung verlangen.

Fragen zum Thema Fluggastrechte beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre rechtliche Fragestellungen. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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