Kein Windrad im Garten

In reinen Wohngebieten mit normal großen Grundstücken, mit einer Größe von etwa 500 Quadratmetern, ist es nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) nicht erlaubt, eine Kleinstwindkraftanlage zu installieren. Ein solches Windrad widerspreche dem originären Gebietscharakter eines reinen Wohngebietes, entschied das OVG. Alleine das Interesse des Windkraftanlagenbetreibers an einer Förderung des klimaverträglichen Wohnens rechtfertigt es nicht, auf diese Kriterium zu verzichten, urteilten die Richter (Nds. OVG, Az: 12 LA 155/11).

Ihre Fragen zum öffentlichen Baurecht und Nachbarrecht beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover / Barsinghausen.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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