Mehr Zeit für Ihr Kind – Mehr Zeit für den Antrag auf Kindergeld

Der Anspruch auf Kindergeld verjährt nun nicht mehr innerhalb von 6 Monaten. Den Antrag auf Kindergeld können Sie nunmehr auch bis zu 4 Jahre später stellen.

Tipp: Vielleicht haben Sie am Anfang des Jahres versäumt einen Antrag auf Kindergeld zu stellen, weil Sie davon ausgegangen sind, dass die Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes wie in der Vergangenheit über den Grenzen liegen und sich daher kein Anspruch auf Kindergeld ergeben würde. Es kann aber auch sein, dass sich in der Lebenssituation Ihres Kindes etwas geändert hat, was darauf schließen ließ, dass Sie das Kindergeld zurückzahlen müssten. Hat sich nun aber am Ende des Jahres herausgestellt, dass Sie doch Anspruch auf Kindergeld hätten, da sich beispielsweise die Einkünfte Ihres Kindes soweit reduziert haben (oder Sie eine Möglichkeit gefunden haben zusätzliche Kosten / negative Einkünfte geltend zu machen), können Sie Ihren Antrag auf Kindergeld noch rückwirkend stellen. Jetzt sogar bis zu 4 Jahre rückwirkend.

Es gilt in diesem Fall die allgemeine Festsetzungsverjährung.

Fragen zur Anlage Kind und Kindergeld beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).

Weitere Tipps und Tricks zur Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer finden Sie in den aktuellen Beiträgen.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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