Stadt Barsinghausen: Leinenzwang

Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung Barsinghausen auf den Leinenzwang hin:

„Wir weisen darauf hin, dass Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald und in der Feldmark nur an der Leine geführt werden dürfen.“

Hintergrund: Diese Regelung aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) dient in erster Linie dem Schutz wild lebender Tierarten und ganz besonders deren Nachkommen (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit). Gerade Hunde können unter den frei lebenden Tieren für erhebliche Beunruhigung sorgen und sind deshalb in dieser Zeit anzuleinen.

Tipp: Verstöße gegen diese Regelung sind nach dem NWaldLG eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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