Am 21.01.2020, gegen 10.20 Uhr wurde in Neumarkt (Bayern) in der Amberger Straße ein 46-jähriger Pkw-Fahrer angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Dabei wurde festgestellt, dass er mit seinem steuerbefreiten Anhänger Elektromüll geladen hatte und somit eine Zweckentfremdung des Anhängers stattfand.
Die Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wurde erstattet. Nun muss das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen über den Vorwurf der Steuerhinterziehung entscheiden.


Neueste Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt StR Dr. jur. D. Arconada, LL.M (alle ansehen)
- Corona: Selbstständige werden bei Quarantäne entschädigt - 13. März 2020
- Steuerhinterziehung mit dem Anhänger - 24. Januar 2020
- Das Bundesverfassungsgericht und die Unschuldsvermutzung - 4. Januar 2020