Subventionsbetrug mit Corona-Soforthilfe

Die globale Coronavirus-Pandemie hat eine beispiellose Herausforderung für Unternehmen und Einzelpersonen weltweit dargestellt. In Deutschland sind Unternehmen aller Größen nach wie vor erheblich betroffen, und die Bundes- und Landesregierungen haben verschiedene Hilfsprogramme implementiert. Obwohl die Beantragung und Auszahlung dieser Hilfen oft unkompliziert und unbürokratisch verliefen, zeigt sich im Nachhinein, dass viele Unternehmen nicht oder nicht vollständig die Voraussetzungen für Subventionen erfüllt haben. In diesem Zusammenhang werden weiterhin zahlreiche Strafverfahren eingeleitet.

Die Kanzlei Dr. Arconada berät und vertritt kontinuierlich Mandanten in wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Vorladungen, Hausdurchsuchungen, Festnahmen und Anklagen im Zusammenhang mit Subventionsbetrug im Kontext von Corona-Soforthilfen.

Was ist Subventionsbetrug?

Subventionsbetrug begeht, vereinfacht ausgedrückt, jemand, der sich unrechtmäßig Subventionen sichern möchte, die ihm eigentlich nicht zustehen. Gemäß § 264 StGB drohen für einfache Fälle eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Die Strafe kann verhängt werden bei:

  • Unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der Antragstellung
  • Zweckentfremdung von ausgezahlten Subventionsmitteln
  • Verschweigen subventionserheblicher Tatsachen
  • Verwendung zu Unrecht erlangter Bescheinigungen bei der Antragstellung

Ein besonders schwerer Fall des Subventionsbetrugs liegt vor, wenn beispielsweise gefälschte Belege bei der Antragstellung verwendet werden oder eine Person ihre Stellung als Amtsträger missbraucht, um sich eine Subvention von mehr als etwa 50.000 Euro zu verschaffen. Hier droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Subventionsbetrug mit Corona-Soforthilfe

Corona-Soforthilfen gelten grundsätzlich als Subventionen, und bei „falscher“ Beantragung droht eine Strafe gemäß § 264 StGB. Entscheidend ist dabei nicht, ob die Soforthilfe tatsächlich ausgezahlt wird, sondern bereits der Eingang des Antrags bei der Behörde. Die Strafbarkeit besteht in vielen Fällen auch bei Leichtfertigkeit, wenn der Tatbestand aus Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit erfüllt wird.

Häufig sind die Vorwürfe mit falschen Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen verbunden. Dies betrifft oft fehlerhafte Angaben zur Anzahl der Beschäftigten oder eine überschätzte Darstellung des Sach- oder Finanzaufwands des Unternehmens, was zu einer überhöhten Fördersumme führt. Manchmal wird auch bezweifelt, ob die Fördermittel vorschriftsmäßig verwendet wurden.

Zweifel bestehen auch daran, ob die wirtschaftliche Notlage durch die Pandemie verursacht wurde oder bereits vorher bestand. Daher ist für eine effektive Verteidigung nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch betriebswirtschaftliches Know-how erforderlich.

Zwei Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Falsche Angaben bei der Antragstellung

Ein mittelständisches Unternehmen, das durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, entscheidet sich, eine Soforthilfe bei den Behörden zu beantragen. Um die Fördermittel zu maximieren, gibt der Geschäftsführer des Unternehmens bei der Antragstellung unrichtige Angaben zur Anzahl der Beschäftigten an und überschätzt den tatsächlichen Finanzaufwand des Unternehmens erheblich. Die beantragte Summe ist dadurch deutlich höher als gerechtfertigt. Obwohl die Soforthilfe letztendlich ausgezahlt wird, wird später festgestellt, dass die Angaben manipuliert wurden, und es wird ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs eingeleitet.

Beispiel 2: Zweckentfremdung von Subventionsmitteln

Ein Gastronomiebetrieb beantragt Corona-Soforthilfen, um die finanziellen Einbußen während der Lockdown-Phasen abzufedern. Nachdem die Fördermittel bewilligt und ausgezahlt wurden, stellt sich heraus, dass der Inhaber einen erheblichen Teil der Mittel zweckentfremdet hat. Statt sie für Mietzahlungen und Gehälter zu verwenden, investiert er das Geld in ein persönliches Projekt, das nichts mit der wirtschaftlichen Notlage des Betriebs zu tun hat. Als diese zweckwidrige Verwendung ans Licht kommt, wird ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs eingeleitet, da die Mittel nicht gemäß den Bedingungen verwendet wurden.

Welche Strafe droht?

Für einfache Fälle des Subventionsbetrugs droht gemäß § 264 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Bei besonders schweren Fällen sind es 6 Monate bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe. Selbst in leichten Fällen und bei niedrigen Subventionssummen kann unter Umständen eine Haftstrafe drohen, weshalb es besonders wichtig ist, Fehler in der Verteidigung von Anfang an zu vermeiden. Zusätzlich zur Strafe muss die zu Unrecht erlangte Subvention zurückgezahlt werden.

Was Sie tun können und wie können wir Ihnen helfen?

Die goldene Regel lautet: Schweigen Sie. Nur so können im weiteren Verfahren alle Optionen für eine effektive Verteidigung offen gehalten werden. Ziehen Sie so früh wie möglich einen spezialisierten Verteidiger hinzu.

Rechtsanwalt Dr. Arconada kann Ihnen bei dem Vorwurf des Subventionsbetrugs umfassende rechtliche Unterstützung bieten. Hier sind einige Möglichkeiten, wie er Ihnen helfen kann:

1. Analyse der Anklage und Beweislage:

  • Dr. Arconada wird die gegen Sie erhobenen Anschuldigungen gründlich analysieren und die Beweislage sorgfältig prüfen.
  • Durch die genaue Untersuchung der Fakten wird er mögliche Schwachstellen in der Anklage identifizieren und diese als Grundlage für Ihre Verteidigung nutzen.

2. Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie:

  • Auf Grundlage der Analyse wird er eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln, die auf die spezifischen Umstände Ihres Falls zugeschnitten ist.
  • Dies kann die Identifizierung von rechtlichen Fehlern, Widersprüchen in den Aussagen von Zeugen oder anderen entscheidenden Elementen umfassen.

3.  Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden:

  • Dr. Arconada wird als Ihr Rechtsvertreter mit den Ermittlungsbehörden kommunizieren, um Informationen zu sammeln und mögliche Wege zur Beilegung des Falls zu erkunden.
  • Er kann Verhandlungen führen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

4. Vertretung vor Gericht:

  • Im Falle einer Anklage wird Dr. Arconada Sie vor Gericht vertreten und Ihre Interessen effektiv verteidigen.
  • Er wird ggf. Zeugen befragen, Beweise präsentieren und alle rechtlichen Mittel nutzen, um Ihre Unschuld zu beweisen oder die Strafe zu minimieren.

5. Beratung zu Selbstanzeige und Kooperation:

  • Wenn es relevant ist, wird Dr. Arconada Sie über die Möglichkeit einer Selbstanzeige und die damit verbundenen Vor- und Nachteile informieren.
  • Er wird Sie auch darüber beraten, ob und in welchem Umfang eine Zusammenarbeit mit den Behörden sinnvoll sein könnte.

6. Rückzahlungsvereinbarungen und Schadensbegrenzung:

  • Falls erforderlich, wird er Verhandlungen über Rückzahlungsvereinbarungen führen, um die Rückzahlung der zu Unrecht erlangten Subventionen zu regeln.
  • Dr. Arconada wird sich darauf konzentrieren, mögliche Schäden zu begrenzen und die finanziellen Auswirkungen auf Sie zu minimieren.

Insgesamt wird Rechtsanwalt Dr. Arconada sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden, und er wird Sie durch den gesamten rechtlichen Prozess führen, um eine optimale Verteidigung zu gewährleisten.

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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