
Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle (Barsinghausen bei Hannover) im Lohnsteuerberatungsverbund e. V., Herr Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München in seinem Urteil vom 5. 7. 2012, (Aktenzeichen: VI R 50/10) die Telefonkosten in Höhe von Euro 252,00 eines Marinesoldaten anerkannt hat, der auf einer deutsche Fregatte eingesetzt war. Neben den Aufwendungen zum Beispiel für Wohnung, Verpflegung und Bekleidung und anderen Dingen sind insbesondere auch die Aufwendungen für Telefonate privaten Inhalts etwa mit Angehörigen und Freunden typische unter die Kosten der privaten Lebensführung. Da die Auswärtstätigkeiten im vorliegenden Fall länger als eine Woche angedauert hat, tritt der private Anlass in den Hintergrund. Die Kosten sind daher als beruflich veranlasster Mehraufwand abzugsfähig. Voraussetzung für die Anerkennung ist allerdings, dass die Kosten hierfür durch den Steuerpflichtigen nachgewiesen werden können.


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