Warum macht ein guter Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung?

Ein guter Rechtsanwalt macht eine Honorarvereinbarung, um sicherzustellen, dass er oder sie angemessen und fair für seine oder ihre Leistungen entlohnt wird. Eine Honorarvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten, in dem das Honorar des Anwalts und die Art und Weise der Abrechnung festgelegt werden.

Eine Honorarvereinbarung hat für den Anwalt den Vorteil, dass er oder sie sichergehen kann, dass er oder sie angemessen bezahlt wird, auch wenn der Fall unerwartet komplex oder zeitaufwändig wird. Ohne eine Honorarvereinbarung besteht das Risiko, dass der Anwalt am Ende nicht ausreichend für seine Arbeit bezahlt wird, was sich zumindest mittelbar auf die Motivation auswirkt.

Für den Mandanten bietet eine Honorarvereinbarung den Vorteil, dass er oder sie im Voraus weiß, wie viel die Dienstleistungen des Anwalts kosten werden und welche Art von Abrechnung erwartet wird. Auf diese Weise kann der Mandant seine Finanzen besser planen und sich auf den Fall konzentrieren, ohne sich Sorgen über unerwartete Kosten zu machen.

Insgesamt ist eine Honorarvereinbarung also ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass der Anwalt fair bezahlt wird und der Mandant Klarheit über die Kosten hat. Ein guter Anwalt wird darauf achten, dass die Honorarvereinbarung fair und transparent ist und die Bedürfnisse des Mandanten berücksichtigt.

The following two tabs change content below.
Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.

Neueste Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt StR Dr. jur. D. Arconada, LL.M (alle ansehen)