Einkünfte aus der Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Berufsbetreuerin sind keine Einkünfte aus „anwaltlicher Tätigkeit“ im Sinne des § 24 Abs. 6 Satz 1 der Satzung des Niedersächischen Versorgungswerks der Rechtsanwälte und daher bei der Bemessung der von der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen erhobenen Versorgungsbeiträge nicht zu berücksichtigen.
OVG Lüneburg, Urteil vom 14.02.2013, 8 LB 154/12
§ 2 Abs 1 S 1 RAVersorgG ND, § 24 Abs 6 S 1 RAVersorgSa ND
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!