Auf Hundehalter in Niedersachsen kommen neue Pflichten zu. Das neue Hundegesetz soll dem Tierschutz dienen und dazu beitragen, Beißunfälle und Attacken von Hunden zu verhindern.
Mit dem neuen Gesetz gilt es für Hundehalter in Niedersachsen drei wesentliche Änderungen zu beachten:
- Chip: Vom 1. Juli 2013 an muss jeder Hund, der älter als sechs Monate alt ist, einen Chip im Ohr tragen. Der Chip enthält eine Nummer sowie Angaben zu Halter und Tier, die in Zukunft in einem Zentralregister gespeichert werden.
Was kostet mich die Neuerung: Der Tierarzt verlangt einmalig rund 50 Euro für das Einpflanzen des Chips. Für die Meldung im Zentralregister werden Verwaltungsgebühren fällig.
- Versicherungspflicht: Hundehalter müssen ab dem 1. Juli 2013 für jedes Tier ab dem siebten Lebensmonat eine Haftpflichtversicherung abschließen. Verletzt der Hund einen Menschen, muss diese Schäden bis 500.000 Euro abdecken, bei Sachschäden gilt eine Grenze bis 250.000 Euro.
Was kostet mich die Neuerung: Die Hundehaftpflicht kostet etwa 50 bis 150 Euro im Jahr. Entscheidend bei der Beitragshöhe ist bei den meisten Versicherungen die Größe und Rasse des Hundes.
- Hundeführerschein: Die Hundehalter, die sich erstmals einen Hund anschaffen, müssen in zwei Jahren nachweisen können, dass sie geeignet sind, ein Tier zu halten. Die Prüfung für den sogenannten Sachkundenachweis dürfen alle von den Gemeinden anerkannten Vereine, Hundeschulen und Personen abnehmen.
Was kostet mich die Neuerung: Der Sachkundenachweis (Hundeführerschein) wird etwa 200 Euro kosten.
Tipp: Das Hundegesetz macht jedoch viele Ausnahmen vom Hundeführerschein. Wer in den vergangenen zehn Jahren für mindestens zwei Jahre ohne Probleme ein Tier gehalten hat, ist genauso befreit wie Jäger, Tierärzte und weitere Gruppen wie zum Beispiel Betreiber von Tierheimen. Familienmitglieder müssen keinen eigenen Hundeführerschein haben, um mit dem Tier spazieren gehen zu können, denn der Halter übernimmt die Verantwortung, wenn er seinen Hund einem anderen anvertraut.
Haben Sie Probleme mit Ihrer Halterhaftplicht oder bekommen Sie keinen Hundeführerschein? Ihre Fragen beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover / Barsinghausen.