Mobbing: Was ist zu tun?

Es gibt viele Möglichkeiten, sich gegen Mobbing von Kollegen oder Vorgesetzten am Arbeitsplatz zu wehren. Hier sollen nur die drei wichtigsten Wege gegen das tägliche Mobbing am Arbeitsplatz aufgezeigt werden.

Betriebsrat: Hat Ihr Unternehmen einen Betriebsrat, so ist es sinnvoll sich vertrauensvoll an diesen zu wenden. Das Mobbingopfer hat das Recht sich an den Betriebsrat zu wenden. Hintergrund ist, dass der Betriebsrat darüber zu wachen hat, dass alle Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von „Recht und Billigkeit“ behandelt werden. Aus diesem Grunde ist der Betriebsrat sogar verpflichtet, entschieden gegen Mobbing vorzugehen. In besonders schweren Fällen steht dem Betriebsrat sogar das Recht zu, die Entlassung oder Versetzung des mobbenden Kollegen zu fordern und durchzusetzen.

Beschwerde beim Chef: Auch der Weg zum Chef kann sich lohnen. Denn auch dieser ist unter Umständen verpflichtet zu handeln. Diese Verpflichtung ergibt sich im Einzelnen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Daneben trifft Ihren Chef jedoch auch aus dem Arbeitsvertrag eine Pflicht, seine Arbeitnehmer vor Mobbing zu bewahren. Dabei kann Ihr Chef auf disziplinarische Maßnahmen wie beispielsweise Abmahnung, Umsetzung oder Versetzung zurückgreifen. Als letztes Mittel (ultima ratio) besteht sogar die Möglichkeit der Kündigung des mobbenden Kollegen. Schreitet Ihr Arbeitgeber nicht ein, haftet er womöglich mit Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Zurückbehaltung der Arbeitskraft: Darüber hinaus, kann es Fälle geben, in denen Sie Ihre Arbeitskraft so lange zurückbehalten dürfen, bis der Missstand abgestellt worden ist. Dies bedeutet, dass Sie unter Fortzahlung des Lohns zu Hause bleiben können.

Beweisprobleme: Schwierig ist es, Mobbing zu beweisen. Also Opfer müssen Sie das unangemessene Verhalten Ihres Kollegen oder auch Ihres Chefs beweisen. Dabei ist es hilfreich ein Mobbingtagebuch zu führen. Wichtig ist, alles akribisch zu dokumentieren. Es kann auch hilfreich sein, Aussagen von Zeugen (meist anderen Arbeitskollegen) schriftlich abzufassen.

Fragen zu Mobbing am Arbeitsplatz beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).

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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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