Wie hilft mir der ADAC Verkehrs-Rechtsschutz?

Der ADAC Rechtsschutz trägt die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten. Erforderlicher Rat und notwendige anwaltliche Hilfe  sowie die Vermittlung von Dolmetschern im Ausland sind Nebenleistungen des ADAC Rechtsschutzes als Versicherer.

Warum ADAC Verkehrs-Rechtsschutz?

  • Dreifach-Rechtsschutz für Verkehr, Reise und Freizeitsport – weltweit!
  • Ohne Selbstbeteiligung – keine lästige Wartezeit
  • Vermittlung und Kostenübernahme für Mediation
  • Übernahme von Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten
  • Versicherungsschutz für ein Fahrzeug oder alle Fahrzeuge einer Familie
Die verschiedenen Formen des ADAC Rechtsschutzes werden in den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen geregelt. Dort wird der Versicherungsschutz hinsichtlich bestimmter Fahrzeuge oder im Rahmen bestimmter Eigenschaften der versicherten Personen aus den folgenden Leistungsarten gebildet:
1. Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Versicherten, die auf gesetz licher Haftpflicht des Schädigers beruhen.
2. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
a) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Schuldverhältnissen und aus dinglichen Rechten an Fahrzeugen,
b) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Reisedienstleis tungs-, Personen-
transport- und Beherbergungsverträgen.
3. Verteidigungs-Rechtsschutz für den Versicherten, wenn ihm vorgeworfen wird,
a) eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben,
b) ein Vergehen fahrlässig begangen zu haben,
c) durch sein Verhalten im Verkehr ein Vergehen vorsätzlich begangen zu haben; jedoch entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherte das Vergehen vorsätzlich begangen hat. In diesem Fall hat der Versicherer Anspruch gegen den
Versicherten auf Rückzahlung der vorläufig geleisteten Beträge.
4. Disziplinar-Rechtsschutz
für die Verteidigung in Verfahren des Disziplinarrechts und des Standesrechts.
5. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten als Verkehrsteilnehmer und Fahrzeughalter vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungs
gerichten.
6. Steuer-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen des Versicherten vor Finanz- und Verwaltungsbehörden bzw. -gerichten innerhalb der Euro päischen Union im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben auf das Halten und den Gebrauch der versi- cherten Fahrzeuge.

In welchen Fällen hilft Ihnen der ADAC Verkehrs-Rechtsschutz?

  • Bei einem Verkehrsunfall
    Wenn Sie z.B. nach einem Verkehrsunfall um den Ersatz Iher Arztkosten, um Schmerzensgeld oder die Erstattung Ihrer Reparaturkosten kämpfen müssen – auch bei Leasingfahrzeugen (Schadenersatz-Rechtsschutz).
  • Bei Streitigkeiten rund um Ihren Führerschein
    Wenn es z.B. um die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis geht (Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen).
  • Bei Verträgen rund ums Auto
    Wenn Sie z.B. mit einem Gebrauchtwagenverkäufer streiten, die Kasko-Versicherung einen Schaden nicht reguliert, die Werkstatt eine zu hohe Rechnung stellt oder Streitigkeiten aufgrund von Garagenmietverträgen auftauchen (Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht).
  • Bei Streitigkeiten mit der Finanzbehörde
    Wenn Ihre Kfz-Steuer falsch berechnet wurde und dies geklärt werden muss – ob außergerichtlich oder vor dem Finanzgericht (Steuer-Rechtsschutz).
  • Bei Bußgeld- oder Strafverfahren
    Wenn gegen Sie z.B. ermittelt wird, weil Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten oder eine fahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall begangen haben sollen (Verteidigungs-Rechtsschutz).
    Oder wenn nach Abschluss eines Bußgeld- oder Strafverfahrens gegen Sie – etwa als Beamter oder Arzt – ein Disziplinar- oder Standesrechtsverfahren eingeleitet worden ist (Disziplinar-Rechtsschutz).
  • Als Verkehrsteilnehmer
    Im Rahmen des Personen-Verkehrs-Rechtsschutzes sind Sie, Ihr (Ehe-)Partner und Ihre minderjährigen Kinder als Fußgänger, Radfahrer oder als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln geschützt (Personen-Verkehrs-Rechtsschutz).

Was zahlt der ADAC Verkehrs-Rechtsschutz?

  • Vermittlung und Kostenübernahme für Mediation
  • Übernahme Ihrer Anwaltskosten
  • Übernahme der Gerichtskosten
  • Übernahme Ihrer Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Sie persönlich erscheinen müssen
  • Übernahme einer Kaution bis zu 300.000 Euro als zinsloses Darlehen um eine drohende Inhaftierung im Ausland zu verhindern
  • Vermittlung und Übernahme von Dolmetscherkosten im Ausland bei Verhaftung oder drohender Haft
  • Kostenübernahme der Gegenseite, soweit diese zu erstatten sind
  • Übernahme der Kosten für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden
  • Kostenübernahme für ein Sachverständigengutachten, wenn dies zur Strafverteidigung erforderlich ist
  • Übernahme der Kosten für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Darüber hinaus hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung des ADAC

  • Bei Rechtsstreitigkeiten im Freizeitsport
    Wenn Sie Ihren Verdienstausfall geltend machen möchten, weil Sie sich z.B. im Fitnessstudio verletzt haben, wenn Sie beim Joggen von einem Hund gebissen werden oder wenn Sie als Skifahrer von einem anderen umgefahren werden (Schadenersatz-Rechtsschutz).
  • Bei vertraglichen Streitigkeiten rund ums Reisen
    Wenn z.B. die Situation am Urlaubsort nicht den Angaben des Reiseveranstalters entspricht und

Wer ist regelmäßig in der ADAC-Rechtsschutzversicherung versichert?

In der Regel ist der Versicherungsnehmer dessen Ehepartner oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner ADAC-Rechtsschutzversichert.

Welche Sachen sind vom ADAC-Rechtsschutz nicht umfasst?

(1) Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
a) zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf
einer Vertrags verletzung beruhen;
b) aus Streitigkeiten mit dem ADAC Rechtsschutz selbst;
c) in einem Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfes eines Halt- oder Park verstoßes, solange möglich ist, dass dieses mit einer Entscheidung nach § 25 a Straßenverkehrs gesetz (StVG) endet, sowie im Rechtsbehelfsverfahren nach § 25 a Absatz 3 StVG; jedoch besteht Versicherungsschutz rückwirkend, wenn der Führer des Kraftfahrzeugs für die zuständige Behörde vor ihrer Entscheidung feststeht;
d) aus Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Eintritt des Rechtsschutzfalles (§ 4 Absatz 2) auf den Versicherten übertragen worden oder übergegangen sind, wenn es sich nicht um Ansprüche handelt, die im Rahmen eines vor Eintritt des Rechtsschutzfalles abgeschlossenen Leasingvertrags auf den Versicherten übergegangen sind;
e) aus vom Versicherten im eigenen Namen geltend gemachten Ansprüchen einer anderen Person oder aus einer Haftung für Verbindlichkeiten einer anderen Person.
(2) Ferner besteht kein Rechtsschutz in den Fällen des § 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 5 und Nr. 6, soweit der Versicherte den Rechtsschutzfall und die damit gewöhnlich verbundene Kostenbelastung vorsätzlich verursacht hat. Hängt der Rechtsschutzfall ursächlich damit zusammen, dass ein begründeter Verdacht
besteht, der Versicherte habe vorsätzlich eine Straftat begangen, darf der Versicherer die Kostenübernahme bis zur Klärung der Angelegenheit durch die zuständige Stelle vorläufig verweigern.
(3) Der ADAC Rechtsschutz kann den Versicherungsschutz ablehnen, wenn der voraussicht liche Kostenaufwand in einem krassen Missverhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht, und nicht besondere Belange des Versicherten entgegenstehen.
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Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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