Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung Barsinghausen auf den Leinenzwang hin:
„Wir weisen darauf hin, dass Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald und in der Feldmark nur an der Leine geführt werden dürfen.“
Hintergrund: Diese Regelung aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) dient in erster Linie dem Schutz wild lebender Tierarten und ganz besonders deren Nachkommen (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit). Gerade Hunde können unter den frei lebenden Tieren für erhebliche Beunruhigung sorgen und sind deshalb in dieser Zeit anzuleinen.
Tipp: Verstöße gegen diese Regelung sind nach dem NWaldLG eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover / Barsinghausen beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: 0511/310600-32.
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