Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung Barsinghausen auf den Leinenzwang hin:
„Wir weisen darauf hin, dass Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald und in der Feldmark nur an der Leine geführt werden dürfen.“
Hintergrund: Diese Regelung aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) dient in erster Linie dem Schutz wild lebender Tierarten und ganz besonders deren Nachkommen (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit). Gerade Hunde können unter den frei lebenden Tieren für erhebliche Beunruhigung sorgen und sind deshalb in dieser Zeit anzuleinen.
Tipp: Verstöße gegen diese Regelung sind nach dem NWaldLG eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover / Barsinghausen beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: 0511/310600-32.
Weitere Tipps und Tricks Betriebsveräußerung, Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer finden Sie in den aktuellen Beiträgen.
Neueste Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt StR Dr. jur. D. Arconada, LL.M (alle ansehen)
- Warum ehemalige Staatsanwälte keine guten Strafverteidiger sind - 18. Januar 2024
- Subventionsbetrug mit Corona-Soforthilfe - 26. November 2023
- Strafverteidiger für Steuerstrafrecht in Hannover - 22. Mai 2023